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« am: April 07, 2007, 03:13:37 » |
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Neuer Erlass in NRW zur Durchführung der theoretischen Fahrprüfung für den Führerschein.
Ab dem 01.05.2007 dürfen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine theoretischen Führerscheinprüfungen (z.B. für die Klasse B) mehr mit Dolmetscher durchgeführt werden.
Für ausländische Bewerber, die die theoretische Prüfung nicht in deutscher Sprache ablegen wollen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Prüfung anhand von Fragebogen in den folgenden 11 Fremdsprachen abzulegen: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch.
Zusätzlich kann in 7 Sprachen die Prüfung am PC mit Audiounterstützung abgelegt werden: Albanisch, Arabisch, Kroatisch, Türkisch, Persisch/ Afghanisch, Tamilisch und Vietnamesisch.
(Quelle: Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen von. 15.03.2007; Az.: III B 2 – 21-02/4.2.5 sowie v. 23.02.2007;Az.: III B 2-21-02/4.2.6).
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